(download der AGB als PDF / Adobe Reader) Die AGB der "The Human Factor GmbH", im Folgenden kurz "THF" bezeichnet, lauten wie folgt:
Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Zuge eines zwischen der THF und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz "VP" bezeichnet) bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen werden. Die AGB sind daher integrierender Bestandteil sämtlicher - vom Vertragspartner an die THF erteilten - Aufträge.
1. Beratungsleistungen
THF erbringt bei Positionsbesetzungen insbesondere nachstehende Beratungsleistungen:
Recruiting: Profiling der Position, dies ist die genaue Definition der ausgeschriebenen Position samt Positionsanalyse mit dem VP inklusive einer gegebenenfalls erforderlichen Beratung des VP
Search: Festlegung der Suchstrategie, Steuerung und Abwicklung der Suche über Medien, über Direktansprache sowie über Datenbanken
Matching: Vor- und Endauswahl von Kandidaten mittels persönlicher Interviews und Eignungsanalysen, sowie Präsentation und Beratung in der Letztentscheidung
Projektabwicklung: Einladungen, Telefonkommunikation mit Bewerbern, Terminkoordinationen, Zwischenberichte an Bewerber sowie Absagen
Festgehalten wird, dass THF keine Besetzungsgarantie für Positionen übernehmen kann.
2. Honorar und Kosten
THF verrechnet Kosten für Beratungsleistungen bei Positionsbesetzungen (Punkt 2.1.), Kosten für die Direktsuche (Punkt 2.2.) sowie Kosten für Inserate und andere durch die Suche ausgelöste Kosten (Punkt 2.3.); diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
2.1. Kosten für Beratungsleistungen bzw. Beratungshonorar: Das Honorar für die Beratungsleistungen bei Positionsbesetzungen bestimmt sich nach dem Jahreszielgehalt. Das Jahreszielgehalt (im Folgenden kurz "JZG") einer zu besetzenden Position besteht aus Fixum und variablem Anteil, allfälligen Sonderzahlungen, Überstundenpauschalen, Garantieprovisionen, akontierten Prämien und Prämien, die bei 100% Zielerreichung bezahlt würden, Zahlungen aufgrund von Honorarnoten, sonstige Zuwendungen.
Das Honorar für die Beratungsleistungen bei Positionsbesetzungen beträgt:
17% des JZG: das sind Positionen mit einem JZG bis € 31.500,--
19% des JZG: das sind Positionen mit einem JZG bis € 64.999,--
21% des JZG: das sind Positionen mit einem JZG ab € 65.000,--
Das Honorar berechnet sich primär nach dem vom VP bei der erteilten Beauftragung vorgegebenen JZG, wird jedoch mit dem Kandidaten durch den VP ein höheres JZG vereinbart, so wird dieses der Honorarberechnung zugrunde gelegt.
Die Abrechnung des Beratungshonorars durch THF erfolgt in drei Teilbeträgen:
33 % bei Auftragserteilung
33 % bei Präsentation von Kandidat/en durch THF (Übersendung von Lebensläufen oder
Namen oder Profilen)
34 % bei Besetzung: bzw. bei Vertragsabschluß mit Kandidaten
Der VP hat THF den Abschluss eines Vertrages mit durch THF benannten Kandidaten längstens binnen 2 Wochen mitzuteilen. Das Honorar für Beratungsleistungen, die nicht unmittelbar den Bereich der Personalvermittlung umfasst, beziffert sich mit EUR 250,-/Stunde je Berater. Werden in einem Vertrag/Auftrag mehrere gleiche oder unterschiedliche Positionen beauftragt, so ist dies ein Gesamtauftrag und der Honoraranspruch beträgt JZG mal Anzahl der beauftragten Personen mal Provisionsprozentsatz von THF.
2.2. Kosten für die Direktsuche bzw. Direct-Search-Kosten: THF verrechnet die Kosten für die Direktsuche ohne Aufschläge direkt an den VP weiter. Die Direktansprache erfolgt über 30 Werktage auf Basis von Einkaufspreis EUR 24,-/Std bei fünf produktiven Telefonstunden pro Werktag durch speziell von THF ausgebildete Search-Experten: Erarbeiten von Zielfirmenliste und Zielpositionenliste, Identifikation von Zielpersonen, ansprechen und motivieren. Diese Kosten von EUR 3.600,- werden im ersten Monat ab Projektbeginn fakturiert. Sollten weitere Suchzeiten erforderlich sein, wird sich THF diesbezüglich mit dem VP ins Einvernehmen setzen.
2.3. Kosten für Inserate und andere durch die Suche ausgelöste Kosten: Das Honorar von THF beinhaltet nicht die Kosten für Inserate, Direct-Search und andere durch die Suche ausgelöste Kosten, wie zum Beispiel Anreise- und Übernachtungskosten von Kandidaten, Reisekosten von THF (ab einem Radius von 50 km außerhalb Wiens), allfällige Kosten für zusätzliche Geräte- und Raummieten (diese werden im Einvernehmen mit dem VP festgelegt).
2.4. Honorarnoten und die darin geltend gemachten Forderungen sind anerkannt, soweit sie nicht binnen 14 Tagen ab Übermittlung der (Teil-) Rechnung schriftlich beeinsprucht werden.
2.5. Sämtliche Beträge, seien es Kosten für Beratungsleistungen (Punkt 2.1.), Kosten für die Direktsuche (Punkt 2.2.) sowie Kosten für Inserate und andere durch die Suche ausgelöste Kosten (Punkt 2.3.) werden zuzüglich 20% Ust verrechnet. Sämtliche Honorare sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug/Skonto fällig.
3. Nachbesetzung Beratung
THF übernimmt die Beratung bei der Nachbesetzung einer Position ohne Zusatzhonorar, soweit dies in gesonderten Verträgen schriftlich vereinbart ist und gleichgültig ob die Beendigung durch den VP oder den Kandidaten innerhalb der ersten drei Monate ab Abschluss des Vertrages mit durch THF vorgestellten Kandidaten rechtswirksam ausgesprochen wird. Es fallen lediglich die Kosten für weitere/neuerliche Inserate und neuerlichen Direct-Search an.
Diese Garantieleistung erbringt THF einmal je verrechneter und bezahlter Besetzung, soweit die Auflösung innerhalb von 3 Monaten ab Einigung mit dem Kandidaten erfolgt. Einzige Voraussetzung ist, dass der ausscheidende Mitarbeiter während der gesamten Zeit seiner Tätigkeit in der laut unserem Auftrag vereinbarten Position eingesetzt war sowie die idente und gegenüber dem Erstauftrag unveränderte Stellendefinition.
4. Abbruch bzw. Stornierung von Suchprojekten
4.1. Bei Stornierung eines erteilten Auftrages bzw. Such-Projektes durch den VP - egal aus welchem Grund - werden nachstehende Kosten des vereinbarten Beratungshonorars verrechnet:
• 35 % des Beratungshonorars: ab Auftragserteilung bis Beginn von Profiling-Interviews
(d.s. Einladungen von Kandidaten zu THF)
• 65 % des Beratungshonorars: ab Beginn der Profiling-Interviews
• 90 % des Beratungshonorars: ab Präsentation von Kandidaten an den VP (durch Übersendung
von Namen oder Lebenslauf oder Profilen)
4.2. Ein Projekt gilt auch dann als abgebrochen, wenn die Entscheidungsträger des VPs nicht innerhalb von drei Wochen ab Übersendung von Unterlagen zu Kandidaten Gesprächstermine mit dem jeweiligen Kandidaten durchführen oder absagen oder nicht innerhalb von 6 Wochen ab Übersendung von Kandidatenunterlagen eine Entscheidung über Besetzung oder Fortsetzung der Suche an THF mitteilen. Projektabbruch tritt auch dann ein, wenn der VP mit einem nicht durch THF benannten Kandidaten einen Vertrag für die vereinbarte Position/en abschließt (Selbstbesetzung). Kommt es in einem Profiling-Projekt innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung zu keiner Besetzung mit von THF benannten Kandidaten, hat THF Anspruch auf 100% des Honorars.
4.3. Das Honorar wird vom maximalen JZG laut Vertrag/Vereinbarung bzw. Stellenprofil berechnet, ein allfällig niedrigeres Gehalt eines zum Beispiel durch Fremd-/Selbstbesetzung herangezogenen Kandidaten kommt nicht zur Anwendung. Wesentliche Auftragsänderungen (Stellenprofil, JZG) bewirken ebenfalls Projektabbruch. Die Feststellung einer solchen wesentlichen Änderung wird THF übertragen.
5. Geheimhaltung
THF verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit bezüglich aller bei der Durchführung eines Auftrages bekannt werdenden Vorgänge. Die THF übergebenen Unterlagen und Informationen werden absolut vertraulich behandelt.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1. Zustandekommen des Vertrages (zwischen THF und VP):
Vertragsanbote behalten 3 Wochen ab Zustellung an den VP ihre Bindung. Verträge mit THF (Aufträge an THF) treten mit Unterschrift durch den VP bzw. mündlicher oder konkludenter Einigung sofort in Kraft. THF ist unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages erst dann zur Leistungserbringung - dies ist im Regelfall der Start der Such-/Projekttätigkeiten - verpflichtet, wenn der Zahlungseingang (siehe auch Punkt 2.1 dieser AGB) des ersten Teilbetrages zuzüglich der mit Projektbeginn allfällig vereinbarten Kosten für Insertionen und Direct-Search am bekannt gegebenen Konto von THF erfolgte.
6.2. Schriftform: Schriftform im Sinne dieser AGB ist durch Übersendung handschriftlich unterfertigter Dokumente per Briefpost, Telefax oder eingescannt per E-Mail gewahrt. Liegt kein gesonderter schriftlicher Vertrag vor, so gelten ausschließlich die in diesen AGB festgelegten Regelungen als Vertrag, insbesondere auch bei konkludenter Auftragserteilung (z.B. bei Überweisung eines Teilbetrages, Kontaktaufnahme bzw. Vereinbarung von Terminen mit von THF benannten Kandidaten oder wenn ohne unterfertigtem Vertrag im Einvernehmen mit dem VP mit der Projekttätigkeit begonnen wurde).
6.3. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu schriftlichen Verträgen und diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, einschließlich der Vereinbarung, von dem Schriftformerfordernis abzugehen. Mündliche Zusagen seitens THF sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Der VP verzichtet in allfälligen Verfahren auf die Einwendung von mündlichen Nebenabreden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen schriftlicher Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen durch gleich welchen Grund unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
6.4. Gerichtsstand bzw. anzuwendendes Recht: Als Gerichtsstand wird das jeweils zuständige Gericht in Wien vereinbart. Sämtliche Verträge/Vereinbarungen sowie alle Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesen Verträgen/Vereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenständlichen Bestimmungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.
6.5. Sonderkonditionen: Werden an VP Sonderkonditionen (z.B. Rabatte) in Hinblick auf die Erteilung weitere Aufträge durch den VP in naher Zukunft gewährt, und wird innerhalb von 8 Kalendermonaten ab einer solchen günstigeren Auftragserteilung kein weiterer Recruiting-Auftrag erteilt, so wird der Differenzbetrag vom ursprünglich gewährten Rabatt auf die regulären Konditionen nachfakturiert. Gleiches gilt bei sonstigen Unternehmensberatungsaufträgen (nicht Recruiting) in Hinblick auf künftige Aufträge für sonstige Unternehmensberatung (nicht Recruiting). Partnerkonditionen (zum Beispiel 5% Gutschrift für Folgeaufträge) kommen nur zur Anwendung, soweit nicht ohnedies geringere Sonderkonditionen vereinbart wurden.
6.6. Gutschriften: Gutschriften müssen innerhalb von 2 Kalenderjahren ab Ausstellungsdatum vom jeweiligen VP bei sonstigem Verfall eingelöst werden.
6.7. Verzug/Aufrechnung:
6.7.1. Ist der VP mit Zahlungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. ab Legung der (Teil-) Rechnung zu bezahlen. Der VP hat sämtliche Kosten der THF, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.
6.7.2. Der VP verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen gegen Forderungen der THF oder sonstiger Forderungen aus diesem Vertrag aufzurechnen und aus diesem Vertrag zu erbringende Leistungen zurückzubehalten. Dieser Verzicht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der THF bzw. nicht für eigene, richtige, gleichartige, konnexe und gerichtlich festgestellte oder von THF anerkannte, bestimmte und fällige Forderungen.
6.7.3. Folgende Konventionalstrafe, welche nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, wird für Zahlungsverzug vereinbart: Sämtliche für den Auftrag gewährten Rabattvereinbarungen treten durch Verzug außer Kraft und THF hat (egal in welcher Phase des Projektes/des Auftrages und welche Leistungen von THF bereits erbracht wurden) Anspruch auf 100% des Honorares gem. Punkt 2. dieser AGB.
6.7.4. Bei Zahlungsverzug bezüglich Inserate wird darüber hinaus der allfällig gewährte Agenturrabatt verrechnet.
6.7.5. Weiters tritt durch Zahlungsverzug von 4 Wochen ab Rechnungslegung sofortiger Projektabbruch im Sinne des Punktes 4. dieser AGB ein und es steht THF frei, sämtliche Tätigkeiten für den Auftrag einzustellen.
6.7.6. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf die am längsten offenen Forderungen angerechnet (unabhängig von einem angegebenen Verwendungszweck bei Zahlung) und zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
6.8. Personal Profiles und Dokumente von Kandidaten, die durch THF dem VP übermittelt werden, bleiben Eigentum von THF, sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch an THF zu retournieren bzw. zu löschen / zu vernichten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Haftung
Personal Profiles (Dossiers) und die Such- sowie Auswahlleistungen durch THF ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den VP. Der VP übernimmt alleine die volle Verantwortung für seine Personalentscheidungen, sei dies auch auf Vorschlag oder Beratung von THF. Daher trifft THF auch keinerlei Haftung in Bezug auf die vom Kandidaten - bei einem durch den VP initiierten Vorstellungsgespräch - gemachten Aussagen, bzw. in Bezug auf die von THF dem VP übermittelten und vom Kandidaten stammenden Angaben jeglicher Art und hinsichtlich der Art und Weise, wie die vermittelte Person die ihr übertragenen Arbeiten erfüllt. THF haftet weder in Personalsuche noch in sonstiger Unternehmensberatung oder Coaching für Schädigungen und auch nicht für entgangenen/entgehenden Gewinn; anstelle von Ansprüchen aus Gewährleistung ist die Geltendmachung von Schadenersatz (z.B. wegen Nichterfüllung) ausgeschlossen.
8. Zustandekommen eines Vertrages (zwischen VP und eines "Kandidaten")
8.1. Als Vertrag, den der VP mit einem durch THF benannten Kandidaten schließt, gelten Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Handelsvertretervertrag oder sonstige wie auch immer gestaltete Vereinbarungen zwischen dem VP und durch THF benannten Kandidaten, gleichgültig ob mündlich, schriftlich, konkludent oder auf sonstige Weise.
8.2. Ein Honoraranspruch entsprechend diesen AGBs entsteht auch dann, wenn
• ein VP mit einem durch THF genannten Kandidaten innerhalb von 18 Monaten ab Benennung durch THF direkt oder durch ein in seinem Einfluss- oder Nahebereich stehendes
Unternehmen (insbes. durch ein Mutter-, Tochter- oder verbundenes Unternehmen oder ein gesondert beauftragtes Personalbereitstellungs- oder Leasingunternehmen) einen Vertrag
abschließt, sowie
• ein VP mit einem durch THF genannten Kandidaten einen Vertrag für eine andere Position in seinem Unternehmen abschließt, ungeachtet des Umstandes, dass THF ursprünglich vom VP beauftragt wurde, den genannten Kandidaten für eine andere Position zu suchen.
Wien, im Juni 2013